Im Februar 1602 schritt Aires de Saldanha ein, der Vizekönig von Indien [er hatte 1600 Francisco da Gama abgelöst], und entschied zugunsten des ältesten Sohnes, Feroz Shah. Allerdings musste dieser sich zunächst mit der Position des Gouverneurs zufriedengeben, bis der Konflikt ein für alle Mal geklärt war. Vier Jahre später, im Jahr 1606, wartete der Erzbischof von Goa7 ungeduldig auf eine Gelegenheit, diesen Streit endgültig beizulegen. Er nutzte die Abwesenheit des Vizekönigs von Indien, Dom Martim Afonso de Castro [der Nachfolger von Aires de Saldanha], um kraft seiner Befugnisse als Stellvertreter des Vizekönigs den Befehl zu erteilen, Turan Shah wegen Sodomie zu verhaften und ins Gefängnis zu sperren. Nachdem der Erzbischof auch ein ganzes Jahr später immer noch keine Beweise vorlegen konnte, die seine Behauptung stützten, zwang er in seiner Eigenschaft als Interims-Herrscher über Indien die Richter, nach seinem Willen zu entscheiden. So kam es, dass der Oberste Gerichtshof Turan Shah der Sodomie für schuldig befand und ihn zum Tode durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen verurteilte. Obwohl das Oberste Gericht in seinem Urteil darauf hinwies, dass keine Hinrichtung stattfinden dürfe, ohne den König von Portugal darüber in Kenntnis zu setzen, entschied der Erzbischof von Goa, dass das Gerichtsurteil vollstreckt werden dürfe. Er schrieb einen Brief an den König von Portugal mit Datum vom 29. Dezember 1607. Darin erläuterte er die Anklage sowie das Urteil des Hohen Gerichts und rechtfertigte die Vollstreckung des Urteils: 64 Bi b i Fat ima und di e Söhne des Königs 7 Wahrscheinlich handelt es sich um Erzbischof Aleixo de Menezes, der 1607 zum Gouverneur von Indien ernannt wurde. [Anm. d. Übers.]
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