gen dieser Art an der Vertragsküste sind höchst verwerflich, insbesondere von einem britischen Bürger. Ich schlage vor, mir die Erlaubnis zu erteilen, ihn innerhalb eines halben Jahres nach Indien zurückzuschicken, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass seine Anwesenheit an der Vertragsküste aufgrund seiner Äußerungen zugunsten von Feinden seiner Regierung nicht erwünscht ist. Dies wird sich sehr positiv auf die örtliche Bevölkerung auswirken und ich empfehle dringend, unverzüglich zu handeln, um weitere Auswirkungen auf die Vertragsküste zu vermeiden. Ich habe mich dem Hindu gegenüber noch nicht geäußert und warte auf Anweisungen von Euch.«2 Am 1. Juli 1940 leitete der Political Agent in Bahrain dieses Protokoll an den Political Resident der Golfregion weiter. In seinem Begleitschreiben heißt es: »[...] 2. Ich neige dazu, dem Political Agent zuzustimmen, dass wir über die treulose Haltung des Sekretärs des Shaikhs von Sharjah nicht hinwegsehen dürfen, aber wir müssen anerkennen, dass unsere Handlungsfähigkeit momentan eingeschränkt ist. Vielleicht reicht es aus, dem Shaikh zu schreiben und ihn an den Brief zu erinnern, den wir ihm bei Ausbruch des Krieges geschickt und in dem wir ihn zur Zusammenarbeit gegen den Feind aufgerufen hatten, und an seine Antwort (Kopie als Anlage zu meinem Protokoll Nr. c/563 mit Datum vom 19. September 1939). Wir können darauf hinweisen, dass sein Sekretär mehr als nur ein geringfügiges Vergehen begangen hat, und ihn bitten, umgehend zu erklären, welche Maßnahme er zu ergreifen gedenkt, um seinen Vorschlag in die Tat umzusetzen, dass er Personen, die nicht »alle Themen vermeiden, die der britischen Regierung missfallen«, schwer bestrafen werde. Diesen Punkt 105 Shar j ah im Zwe i ten Weltkr i eg
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