nisterium vor einer Unterredung mit dem Luftfahrtministerium gerne sowohl diesem als auch dem India Office seine politischen Ansichten in dieser Angelegenheit schriftlich darlegen würde.2 Diese politischen Ansichten wurden unmissverständlich von einem gewissen Harrison vom Auswärtigen Amt in Indien vorgebracht. In seinem Brief mit Datum vom 6. Juli 1946 an das Luftfahrtministerium und das India Office schrieb er: »(a) Der einzige Staat bzw. die einzige Regierung, der bzw. die berechtigt ist, ein Luftfahrtabkommen mit Sharjah oder Dubai zu schließen, ist die Regierung Seiner Majestät. (b) In Bezug auf Sharjah wäre es – um den Vorwurf zu umgehen, wir würden dort einen Stützpunkt der Royal Air Force bauen – für die von der Royal Air Force benötigten Einrichtungen möglicherweise wünschenswert, wenn diese von einem Zivilen Luftfahrtabkommen in der gegenwärtigen Form abgedeckt wären, auch wenn die Anforderungen der zivilen Luftfahrt weitaus geringer sind als die der Royal Air Force, und der Flugplatz mit Airforce-Personal besetzt würde. In diesem Fall würde das Abkommen jedoch einige Änderungen erfordern, z. B. würde man Verweise auf die Fluggesellschaft BOAC durch Verweise auf die Regierung Seiner Majestät bzw. deren Handelsbevollmächtigte ersetzen.«3 In der Antwort des Luftfahrtministeriums vom 30. Juli 1946 hieß es, die Nutzung des Flugplatzes von Sharjah werde als notwendig erachtet, da es der Start- und Landeplatz der Royal Air Force auf dem Weg nach Fernost sei. Das Luftfahrtministerium sei daher bereit, die von der BOAC übertragenen Verantwort154 Shar j ah – Di e Geschi chte e iner Stadt
RkJQdWJsaXNoZXIy OTg0NzAy