Tale of A City - Volume II

Oberstleutnant Fowle antwortete: »Ich setze den Shaikh [Sultan bin Saqr] davon in Kenntnis, dass er das Versprechen gebrochen hat, das er der Regierung Seiner Majestät gab, und daher kein Recht auf deren ›gute Dienste‹ hat. Das schließt ein, dass für ihn und seine Untertanen bis auf Weiteres keine Reisegenehmigungen mehr ausgestellt werden. Diese Maßnahme basiert auf unserem für die Vertragsküste geltenden Grundsatz der Sippenhaftung und ist das einzige Druckmittel, das mir zur Verfügung steht.« 3 Dies wurde Shaikh Sultan von Weightman, dem Political Agent in Bahrain, mitgeteilt. Shaikh Sultan bin Saqr al-Qasimi stimmte ohne zu zögern zu und sandte am 12. Januar 1938 einen Brief an H. Weightman, Indian Civil Service, Political Agent in Bahrain: »[Begrüßungsformeln] - In Beantwortung Eures Schreibens Nr. C/929-10/12 mit Datum vom 20. Shawwal 1356 (24. Dezember 1937). Ich erlaube mir, Euch darüber zu informieren, dass ich die in Eurem Brief aufgeführten Bedingungen zur Kenntnis genommen habe und meine Zustimmung erkläre. Auch werde ich den Rat der Regierung Seiner Majestät hinsichtlich der Ausübung des Rechts auf Beendigung der Konzession befolgen, welches mir von der Regierung in ihrem Abkommen mit der Ölfirma zugestanden wurde und worauf Ihr Euch in Abschnitt 3 (b) Eures oben erwähnten Briefes hinsichtlich Eures Abkommens mit der Ölfirma bezogen habt. Meine Zustimmung gebe ich in der Überzeugung, dass das Abkommen zwischen Euch und der Firma sowie der oben erwähnte Brief 85 Zus i cherungserklärung

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